Eine Dame steht vor 2 Sprinter: ein N1 und ein M1 Modell und fragt sich wie die Pickerl Fristen ab 2027 sich ändern werden. Welche Modelle und welche Kategorien sind wirklich betroffen?

Was Fuhrparkmanager ab 2027 wissen müssen

Ein Pickerl ist klein, seine Frist ist es nicht. Wer Dutzende oder Hunderte Firmenfahrzeuge verantwortet, kennt das Problem: Ein übersehener Termin betrifft nie nur einen Aufkleber, sondern im schlechtesten Fall Einsatzplanung, Haftung und Budget.

Mit dem BGBl. I Nr. 79/2026 wurde die 42. KFG-Novelle am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die für die § 57a-Überprüfung entscheidenden Änderungen treten am 19. Mai 2027 in Kraft. Bis einschließlich 18. Mai 2027 gelten die bisherigen Regeln. Es bleibt also Zeit zur Vorbereitung – aber kein guter Grund, das Thema bis dahin liegen zu lassen.

Kurz gesagt: Für viele jüngere Fahrzeuge werden die Pickerl-Intervalle länger. Gleichzeitig verschwindet nach der Übergangsphase die Möglichkeit, die Frist nach hinten zu überziehen.

§ 57a-Überprüfung: Fristen mit einem klaren Starttermin

Die Reform ist beschlossen und geltendes Recht. Für Fuhrparks zählt jedoch der konkrete Starttermin: Erst ab dem 19. Mai 2027 werden jene Fahrzeuge, die bisher unter die 3-2-1-Regel gefallen sind, auf das neue 4-2-2-2-1-System der Pickerl-Frist umgestellt.

Wichtig ist dabei: Die Umstellung betrifft nicht nur neu zugelassene Fahrzeuge, sondern grundsätzlich auch bereits bestehende Zulassungen. Ergibt die neue Berechnung einen späteren Termin als die Lochung auf der vorhandenen Plakette, kann ab Einführung der neuen Regeln eine Austauschplakette ausgestellt werden. Für Flottenmanager bedeutet das: Stammdaten, Fristen und Fälligkeiten müssen neu geprüft werden, nicht nur der nächste Fahrzeugkauf.

Pickerl bei Neuwagen: Aus 3-2-1 wird 4-2-2-2-1

Für normale Pkw der Klasse M1 gilt derzeit: erste Begutachtung nach drei Jahren, die nächste nach weiteren zwei Jahren und danach jährlich. Ab dem 19. Mai 2027 wird daraus 4-2-2-2-1. Das erste Pickerl bei Neuwagen ist damit erst vier Jahre nach der Erstzulassung fällig. Weitere Begutachtungen folgen im sechsten, achten und zehnten Jahr; danach geht es jährlich weiter.

Fahrzeugalter Fälligkeit nach der neuen Regel
4 Jahre Erste § 57a-Begutachtung
6 Jahre Zweite Begutachtung
8 Jahre Dritte Begutachtung
10 Jahre Vierte Begutachtung
Ab 11 Jahren Jährliche Begutachtung

Gerade junge Leasingflotten profitieren: Wer Fahrzeuge regelmäßig vor dem ersten oder zweiten Prüftermin austauscht, hat deutlich weniger Pflichttermine zu koordinieren. Weniger Werkstatttermine, weniger Administration, weniger Unterbrechungen im Tagesgeschäft.

Ein Freibrief für weniger Wartung ist das allerdings nicht. Das Pickerl bleibt eine Momentaufnahme des Fahrzeugzustands. Serviceintervalle, Herstellervorgaben und die betriebliche Verantwortung für sichere Fahrzeuge laufen unabhängig davon weiter.

Toleranzfrist: Vier Monate nach hinten fallen weg

Für gewöhnliche Pkw der Klasse M1 gilt bis zum 18. Mai 2027 grundsätzlich das bekannte Zeitfenster: Die Überprüfung darf einen Monat vor dem gelochten Monat und bis zu vier Monate danach durchgeführt werden. Genau dieser Spielraum nach hinten verschwindet.

Künftig kann das Pickerl bis zu vier Monate vor der Fälligkeit erledigt werden. Nach dem gelochten Monat gibt es nach Abschluss der Übergangsphase jedoch keine Überziehungsfrist mehr. Die neue Pickerl-Toleranzfrist ist damit streng genommen keine Toleranz mehr: Der Spielraum wandert nach vorne, nicht nach hinten.

Für 2027 gelten Übergangsregeln. Bei Stichtagen von Februar bis Juli bleibt vorübergehend das Fenster von einem Monat davor bis vier Monate danach bestehen. Für Stichtage von August bis Oktober 2027 wird die Pickerl Frist bis einschließlich November 2027 verlängert. Ab Ende November 2027 ist das Überziehen dann für keine Fahrzeugklasse mehr vorgesehen.

Was gilt, wenn das Pickerl über 4 Monate abgelaufen ist?

Schon nach der heutigen Regel ist ein gewöhnlicher M1-Pkw außerhalb des viermonatigen Nachzeitraums ohne gültiges Pickerl unterwegs. Ist die Plakette beispielsweise auf März gelocht, endet das derzeitige Zeitfenster am 31. Juli. Ab 1. August ist das Pickerl über 4 Monate abgelaufen – und aus einer vergessenen Aufgabe wird ein Verwaltungsproblem.

Für das Fahren ohne gültiges Pickerl kann eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Belangt werden können sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer. Das ist kein fixer Standardtarif für jede Verspätung, sondern der gesetzliche Höchstrahmen; die konkrete Strafe hängt vom Einzelfall ab. Billig wird Unordnung dadurch trotzdem nicht.

Der Haken für gemischte Flotten: M1 ist nicht N1

Die längeren Pickerl-Intervalle gelten nicht pauschal für alles, was vier Räder und ein Firmenlogo trägt. Fahrzeuge der Klasse N1 sind hauptsächlich für die Güterbeförderung ausgelegt und haben eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 3.500 Kilogramm. Dazu zählen viele Kastenwagen, Kleintransporter und Pick-ups.

Für N1-Fahrzeuge bleibt die jährliche Begutachtung bestehen – und zwar grundsätzlich bereits ab dem ersten Jahr. Eine viermonatige Nachfrist gibt es für diese Klasse schon heute nicht: Die Überprüfung kann derzeit in den drei Monaten vor dem gelochten Monat oder im gelochten Monat selbst erfolgen.

VW Caddy Cargo, Ford Transit, Renault Trafic oder Mercedes-Benz Vito Kastenwagen sind typische Beispiele, sofern die konkrete Ausführung als N1 zugelassen ist. Der Modellname allein beweist nichts. Ein nahezu gleich aussehendes Fahrzeug kann je nach Variante M1 oder N1 sein. Entscheidend ist der Eintrag im Feld J des Zulassungsscheins.

Die praktische Konsequenz ist eindeutig: Eine junge M1-Flotte profitiert vom neuen Rhythmus. Eine Liefer- oder Serviceflotte mit vielen N1-Fahrzeugen bleibt im Jahrestakt. Eine einzige Standardfrist für den gesamten Fuhrpark wäre daher bequem – und ziemlich sicher falsch.

Was Fuhrparkmanager jetzt vorbereiten sollten

Fahrzeugklasse sauber erfassen

Prüfen Sie für jedes Fahrzeug das Feld J im Zulassungsschein. M1 und N1 dürfen in der Terminlogik nicht in denselben Topf geraten.

Fälligkeiten neu berechnen

Erstzulassung, aktueller Stichtag und die Übergangsregeln für 2027 gehören in eine zentrale, verlässliche Datenbasis. Prüfen Sie außerdem, bei welchen Bestandsfahrzeugen eine Austauschplakette relevant wird.

Erinnerungen nach vorne verlagern

Wenn die Nachfrist verschwindet, muss der Prozess vor dem Fälligkeitsmonat beginnen. Legen Sie mehrere Erinnerungsstufen, klare Zuständigkeiten und eine Eskalation fest, bevor ein Termin kritisch wird.

Pickerl und Wartung getrennt denken

Ein längeres gesetzliches Intervall ersetzt weder Service noch Sicherheitskontrollen. Das gilt besonders für Fahrzeuge mit hoher Laufleistung, intensiver Nutzung oder häufigen Fahrten in alpinen Regionen.

Automatisierung statt Glück

Excel ist nicht das Problem. Excel ist nur passiv. Eine Tabelle speichert ein Datum, aber sie ruft niemanden an, eskaliert keine überfällige Aufgabe und übernimmt auch keine Verantwortung, wenn eine Zeile übersehen wurde.

Mit dem Automatisierungsmodul der GPS Fleet Software werden Pickerl-Fristen zentral geführt und Verantwortliche rechtzeitig erinnert – in frei definierbaren Abständen und passend zu den Abläufen Ihres Unternehmens. Ob 100 oder 1.000 Firmenfahrzeuge: Die Software erledigt das Pickerl nicht für Sie. Sie sorgt aber dafür, dass es niemanden überraschend trifft.

Wer Fahrzeugklassen sauber erfasst, Fristen automatisch berechnen lässt und Aufgaben frühzeitig verteilt, macht aus der Reform kein Risiko, sondern einen beherrschbaren Prozess. Genau so sollte modernes Fuhrparkmanagement funktionieren.

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