Moderner GPS Tracker – 4G/LTE – CANBUS – Fahrererkennung – Privatmodus

Fleet-60 – GPS Tracker für Firmenwagen

Unterstützt 4G (LTE) und 2G (GPRS)

Modernes GPS-Ortungsgerät für den Festeinbau, unterstützt moderne Mobilfunkstandards

CANBUS-Modul für gemischte Flotten

Tatsächliche Kilometerstände, Füllstände, CANBUS Daten von E-Fahrzeugen, PKWs, leichten Nutzfahrzeugen erhalten

Flexibles Telematik-Zubehör

Steckbarer Kabelsatz für RFID Fahrererkennung, Privatmodus, CANBUS-Anschluss

Bluetooth Beacons

Unterstützt den Empfang von Bluetooth Beacons (Kleingeräte)

Fleet-60
Lassen Sie sich beraten

Fleet-60 GPS-Ortungsgeräte

Das Fleet-60 ist ein modernes, sehr flexibles GPS Ortungsgerät. Es verbindet höchste Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität mit wichtigen Erweiterungen: Motordaten durch integriertes CANBUS-Modul mit 2 CANBUS-Anschlüssen, 2 Zusatzeingänge, Fahrererkennung mittels 1wire oder RFID und Bluetooth Low Energy.

  • Interne GPS Antenne für sehr guten GPS Fix durch gleichzeitiges GPS- & Glonass-Signal (Genauigkeit < 3 Meter)
  • Zündung plus 2 digitale Eingänge (z.B. für Privatschalter, Blaulicht-Einsatz, Arbeitssignale)
  • Online-Schlafmodus (weniger als ca. 20 mA bei 12 Volt) für lange Standzeiten
  • CANBUS-Modul für tatsächlichen Kilometerstand und Tankfüllstand vom Fahrzeug-Tacho (Verfügbarkeit für 2000 verschiedene Modelle): der tatsächliche exakte Kilometerstand und der Füllstand können direkt vom CANBUS abgegriffen werden und sind somit gleich wie die Anzeigen am Armaturenbrett des Fahrzeugs.
  • 2 Ausgänge für Fahrererkennung-Buzzer und Fahrererkennungs-LED
  • Fahrererkennung über 1wire Eingang (iButton oder RFID)
  • Fahrererkennung über 1wire Eingang (iButton oder RFID)
  • Hochsensibles ublox GPS/Glonass Modul (72 Kanäle) für schnellen GPS Fix

Digitales Fahrtenbuch mit Privatmodus

Bei der Einführung der Telematik stand das digitale, elektronische Fahrtenbuch im Mittelpunkt. Die Erfassung des tatsächlichen Kilometerstands ist für uns besonders wichtig.

Durch den tatsächlichen Kilometerstand sind wir unabhängiger von GPS-Genauigkeiten und müssen die Fahrtenbücher nicht manuell kalibrieren. Außerdem können wir den Mitarbeitern großteils einen Privatmodus zugestehen, weil die Live-Ortung dank des CANBUS-Kilometerstand eine untergeordnete Rolle spielt.

Das Fleet-60 unterstützt nahezu alle bekannten Marken wie VW, Opel, Renault, Ford und fast alle leichten Nutzfahrzeuge wie Caddys oder T6 Busse. Das Fleet-60 übermittelt nicht nur den Kilometerstand sondern auch den Tankfüllstand und bei Elektrofahrzeugen auch den Batterie-Füllstand, was beim Management von Poolfahrzeugen und beim Laden zu hause immer wichtiger wird.

EVU Energieversorgungsunternehmen, Österreich

digitale Fahrtenbücher

Das digitale elektronische Fahrtenbuch ersetzt mit Telematik das zeitaufwändige Führen eines herkömmlichen händischen (Papier-)Fahrtenbuchs.

Steckbarer Telematik-Kabelsatz für Fahrererkennung, Canbus und Privatschalter

Selbst entwickelter Kabelbaum für den Telematik-Einbau, der über die gleichen Kabelfarben wie der Original-Kabelsatz verfügt.

  • Leicht und schnell einzubauen
  • Mithilfe der Molex Stecker sind viele verschiedene Zubehörteile schnell einzubauen und auszutauschen
  • Nur 3 Kabel (Dauerplus, Masse und Zündungsplus) müssen am Fahrzeug angeschlossen werden
  • Keine Probleme mit falschen oder zeitaufwendigen Montagen
  • Anschluss-Leitung mit Molex Stecker für 1wire RFID Leser (100cm, 6 Kabel, isoliert, 2 Stecker) mit 1wire Signal, Ausgang 1 (rote LED, Buzzer) und Ausgang 2 (grüne LED, Notifizierung)
  • Anschluss-Leitung mit Molex Stecker für CAN1 und CAN2
  • Anschluss-Leitung mit Molex Stecker für Privatschalter mit roter LED

Einfacher Einbau – Eindeutige Fahrererkennung – Einfache Verwendung

so funktioniert die Fahrererkennung im Fahrzeug

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Mehr Informationen

Häufige Fragen zum DAtenschutz und der GPS-Ortung von MItarbeitern (FAQ)

Gerne senden wir Ihnen eine Muster Zustimmungserklärung auf Anfrage bzw. bekommen unsere Interessenten und Kunden bei der Einführung Zugriff auf unsere Muster für eine Betriebsvereinbarung sowie den Vertrag für die Auftragsdatenvereinbarung. Wie bei Mustern üblich, sollte die Vorlage auf Ihre konkreten Anforderungen und von Ihrem rechtlichen Vertreter auf Ihren Rechtsrahmen angepasst werden. Die Bereitstellung der Zustimmungserklärung erfolgt unverbindlich und ohne jegliche Gewähr, wir sind keine Rechtsanwälte.
Eine gute Zustimmungserklärung (oder Betriebsvereinbarung) stellt klar, zu welchem Zweck die Telematik eingeführt wird (z.B. digitales Fahrtenbuch oder Winterdienst Einsatzprotokoll), wer Zugriff auf die Daten hat (Betroffene Mitarbeiter, Fuhrparkleiter) und wie lange die Daten gespeichert werden.
  • Als Anbieter geben wir keine (verbindliche) Rechtsberatung, aber wir haben Erfahrung und eine fundierte Meinung zu rechtlichen Aspekten der GPS Ortung. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich an Ihren Rechtsberater oder Ihre Standesvertretung (Wirtschaftskammer).
  • GPS als Kontrolltechnologie ist generell zustimmungspflichtig, aber nicht verboten!
  • Holen Sie frühzeitig Ihren Betriebsrat oder Ihre Mitarbeiter mit ins Projekt und argumentieren Sie die Vorteile für das Unternehmen.
  • Mit einem Privatschalter kann der Datenschutz außerhalb der Arbeitszeit oder bei privaten Fahrten in jedem Fall gewahrt werden.
  • Ein digitales, elektronisches Fahrtenbuch kann auch erstellt werden, wenn die Live GPS Fahrzeug-Ortung mit der Landkarten-Ansicht und der aktuellen GPS Position systemweit für die gesamte Firma auch während der Arbeitszeit deaktiviert wird.
Auch in Deutschland sind Datenschutz und GPS Ortung sehr wichtig und die Verwendung personenbezogener Daten ist höchst sensibel. Bei der GPS-Überwachung durch den Arbeitgeber müssen deshalb zahlreiche Vorgaben eingehalten werden, um sich nicht gesetzeswidrig zu verhalten.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellt klar, dass Mitarbeiter bei der GPS-Ortung überwacht werden, wodurch schützenswerte persönliche Informationen entstehen. Eine dauerhafte Überwachung z.B. auch in der Privatzeit ist nicht gestattet.

Mit der ausdrücklichen und klar definierten Zustimmung der Mitarbeiter oder Fahrer ist die GPS Ortung möglich oder Unternehmen stellen ganz klar fest, dass die GPS Ortung betrieblich notwendig ist. Die betriebliche Notwendigkeit (zum Beispiel Logistik oder Nachweis der Winterdienst-Pflicht) muss ganz klar und eng geregelt werden. Wer auf Nummer sicher geht, holt dennoch die Zustimmung der Arbeitnehmer ein (Quelle und weitere Informationen).

Der Arbeitgeber darf Überwachungsinstrumente nur dann im Alleingang einführen, wenn die Menschenwürde gar nicht berührt ist (z. B. Anwesenheitsprotokoll). Maßnahmen, die die Menschenwürde berühren (GPS Ortung ) dürfen nur nach Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters oder durch den Betriebsrat eingeführt werden.
Ein Arbeitgeber aus Österreich hat ohne Kenntnis oder nachweisbare Zustimmung eines Mitarbeiters eine GPS Ortung eingeführt und laut Gerichtsurteil auch außerhalb der Dienstzeit während der Privatnutzung den Mitarbeiter überwacht.
Mit der ohne Abschluss einer nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG erforderlichen Betriebsvereinbarung bzw. ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nach § 10 AVRAG vom Arbeitgeber durchgeführten GPS-Ortung des dem Arbeitnehmer auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeugs greift der Arbeitgeber rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ein.

Hier finden Sie den OGH Gerichtstext im Original: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20200122_OGH0002_009OBA00120_19S0000_000/JJT_20200122_OGH0002_009OBA00120_19S0000_000.pdf

In vielen Berufen sind Dienstautos Alltag. Fahrzeuge mit GPS Navi­ga­tions­sys­temen könnten von der Firmenleitung überwacht werden. Vor dem Einbau solcher Systeme ist eine Betriebsvereinbarung zwischen der Firmenleitung und den Beschäftigten (bzw. der Arbeitnehmervertretung) abzuschließen. Es muss genau definiert werden, zu welchem Zweck das System installiert wird und wofür die Daten verwendet werden. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, ist die Zustimmung des bzw. der Betroffenen notwendig, wenn dadurch die Menschenwürde berührt wird.

Es muss eine Betriebsvereinbarung geben

Weiters ist zu beachten, dass das System in der arbeitsfreien Zeit deaktiviert werden kann, um die Firma daran zu hindern, private Standorte und Routen der Beschäftigten nach Dienstende oder am Wochenende nachzuvollziehen.

Quelle: Private Nutzung von Dienstautos mit GPS | Arbeiterkammer Steiermark

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