Automatisierung – Downloaden – Archivieren

Digitale Tachographen remote downloaden

Kompatibel mit smarten Tachos

24-Volt und 12-Volt Tachographen

Download & Archivierung

DDD Fahrerkarten regelmäßig downloaden

Tägliche Zeitersparnis

Restlenkzeiten anzeigen, weniger Aufwand

Digitaler Tachograph auslesen
Lassen Sie sich beraten

Tachos fernauslesen

Die Anbindung an moderne digitale Tachographen ermöglicht die Übertragung der Daten der Fahrerkarten und des Massespeichers direkt aus dem LKW und reduziert den manuellen Aufwand für das Auslesen. Mit der Kombination der neuen Tachos und unseren Fleet-40 Telematik-Geräten ist das Auslesen der Tachodaten einfacher als bisher. Zusätzlich zum neuen Tachograph mit Telematik und dem Fernauslesen der Tachodaten (Tachograph und Fahrerkarten) werden die Daten in gesetzliche Archivierungssysteme eingespielt.

  • Modernste Cloud Service Infrastruktur am neuesten internationalen Stand der Technik
  • Spezielle Kabelsätze für den einfachen Anschluss von Tachographen
  • Tachodaten Remote Download Service
  • Tachodaten fernauslesen, archivieren und kontrollieren

Telematik für Remote Tacho Download

Das Fleet-40 Telematikgerät ist kompatibel mit fast allen neuen Tachographen (VDO, Stoneridge, Intellic EFAS).

  • Schneller und moderner Download durch modernste Mobilfunknetze 4G (LTE) und 2G (GPRS)
  • Kabelsatz für Tachographen-Anschluss (K-Line, CAN2) über die Rückseite für die meisten LKW mit digitalem Tachograph
  • Einfacher Anschluss von Tachographen über Vorderseite (K-Line) für 12 Volt Tachographen.

Mehr zur Fleet-40 Telematik

Download der Tachodaten mit der Fleet-40 Telematik

Software für Remote Tacho Download und Analyse

Eine webbasierte Lösung für das Management von Tachographendaten bietet zahlreiche Vorteile für Transportunternehmen. Ein zentrales Merkmal ist das automatische und fristgerechte Auslesen der Tachographendaten, das individuell planbar ist und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellt. Durch die präzise Überwachung von Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten können Unternehmen die Restlenkzeiten optimal ausschöpfen. Zudem sorgt eine digitale Tacho-Software für maximale Transparenz bei Verstößen, indem es die Anzahl und Kategorien der Verstöße pro Monat übersichtlich darstellt. Die Effizienz wird erhöht durch weniger manuelle Auslesezeit, weniger Anrufe bei den Fahrern und Belehrungsinformationen für mehr Rechtssicherheit. Das Reporting-Tool bietet professionelle Auswertungen mit Alarmreports, Grafiken, Dashboards und Tabellen. Der Remote Download ermöglicht das vollautomatische und manuelle Auslesen der .ddd-Dateien, die vom Fahrzeug über die Telematik übertragen werden. Mit einer LIVE-Ansicht können Disponenten die aktuelle Lenkzeit, die nächste Pause und Geschwindigkeitsüberschreitungen in Echtzeit kontrollieren.

Häufige Fragen zum Remote Download von digit. Tachographen

Die tägliche Restlenkzeit am digitalen Tacho ist sehr wichtig für die Einsatzplanung, da sie direkt beeinflusst, wie lange ein Fahrer noch eingesetzt werden kann, ohne gegen Lenk- und Ruhezeiten zu verstoßen. Eine Software zum Download der Tachodaten kann mit den GPS Fahrdaten kombiniert werden, um den Disponenten die aktuelle Restlenkzeit seiner Fahrer und Fahrzeuge online anzuzeigen.

Wichtige Gründe für die Bedeutung der Restlenkzeit:

  1. Optimale Tourenplanung
    • Disponenten können sehen, wie lange ein Fahrer noch legal fahren darf.
    • Verhindert, dass Fahrer während einer Tour vorzeitig stoppen müssen.
  2. Vermeidung von Verstößen und Bußgeldern
    • Überschreitungen der zulässigen Lenkzeit führen zu hohen Strafen.
    • Die Kontrolle der Restlenkzeit hilft, Verstöße zu vermeiden.
  3. Effiziente Fahrzeugnutzung
    • Fahrer mit mehr Restlenkzeit können für längere Strecken eingesetzt werden.
    • Fahrzeuge stehen nicht ungenutzt, weil die verfügbare Lenkzeit falsch eingeschätzt wurde.
  4. Reduzierung von Stress und Zeitdruck
    • Fahrer wissen genau, wie viel Zeit ihnen noch bleibt.
    • Hilft, Fahrpläne realistisch zu gestalten und Übermüdung zu vermeiden.
  5. Flexiblere Disposition bei unerwarteten Ereignissen
    • Bei Staus oder Verzögerungen kann ein Fahrer mit mehr Restlenkzeit als Ersatz eingeplant werden.
    • Notwendige Änderungen können frühzeitig erkannt und umgesetzt werden.
Die Tacho-Unternehmenskarte muss zur Authentifizierung im USB Kartenleser gesteckt sein und ermöglicht den Fernzugriff auf die Daten des digitalen Tachographen. Beim Fernauslesen bleibt die Karte im USB-Kartenlesegerät eingelegt (entweder am Server bei uns oder beim Unternehmen).

Funktionsweise:

  1. Verbindung mit dem eingebauten Telematiggerät 
    – Der digitale Tachograph im Fahrzeug ist mit einem speziellen Tachokabelsatz mit dem Telematikgerät verbunden, das die Daten über das Mobilfunknetz an die Tacho-Software überträgt.
  2. Authentifizierung mit der Unternehmenskarte
    – Die Unternehmenskarte muss in einem Kartenlesegerät zur Authentifizierung gesteckt sein. Es ist möglich eine Tacho-Folge-Karte (quasi eine Kopie) zu verwenden.
    – Das System kommuniziert über eine gesicherte Verbindung mit dem Tachographen, um die Daten rechtskonform auszulesen.
  3. Automatische Datenübertragung
    – Die gespeicherten Tachographendaten werden gemäß den gesetzlichen Fristen abgerufen (z. B. Fahrerkartendaten alle 28 Tage, Massenspeicher alle 90 Tage).

Wichtige Hinweise:

  • Ohne eine gültige Unternehmenskarte KEIN Fernauslesen!
  • Die Karte muss im Kartenlesegerät bleiben, damit eine unterbrechungsfreie Datenübertragung sichergestellt ist. Wenn abends der Rechner abgeschaltet wird oder in den Ruhemodus geht, dann kann KEIN Fernauslesen erfolgen. Daher ist es besser, eine Folgekarte bei uns als Anbieter zu hinterlegen.
Die Tacho-Unternehmenskarte muss zur Authentifizierung im USB Kartenleser gesteckt sein und ermöglicht den Fernzugriff auf die Daten des digitalen Tachographen. Beim Fernauslesen bleibt die Karte im USB-Kartenlesegerät eingelegt (entweder am Server bei uns oder beim Unternehmen).
Funktionsweise:

  1. Verbindung mit dem eingebauten Telematiggerät 
    – Der digitale Tachograph im Fahrzeug ist mit einem speziellen Tachokabelsatz mit dem Telematikgerät verbunden, das die Daten über das Mobilfunknetz an die Tacho-Software überträgt.
  2. Authentifizierung mit der Unternehmenskarte
    – Die Unternehmenskarte muss in einem Kartenlesegerät zur Authentifizierung gesteckt sein. Es ist möglich eine Tacho-Folge-Karte (quasi eine Kopie) zu verwenden.
    – Das System kommuniziert über eine gesicherte Verbindung mit dem Tachographen, um die Daten rechtskonform auszulesen.
  3. Automatische Datenübertragung
    – Die gespeicherten Tachographendaten werden gemäß den gesetzlichen Fristen abgerufen (z. B. Fahrerkartendaten alle 28 Tage, Massenspeicher alle 90 Tage).

Wichtige Hinweise:

  • Ohne eine gültige Unternehmenskarte KEIN Fernauslesen!
  • Die Karte muss im Kartenlesegerät bleiben, damit eine unterbrechungsfreie Datenübertragung sichergestellt ist. Wenn abends der Rechner abgeschaltet wird oder in den Ruhemodus geht, dann kann KEIN Fernauslesen erfolgen. Daher ist es besser, eine Folgekarte bei uns als Anbieter zu hinterlegen.
Ab 21.08.2023 müssen alle neuen gewerblich genutzten Nutzfahrzeuge über 3,5t mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 2 ausgerüstet sein. Für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr gilt eine Umrüstpflicht auf die neue Generation des Smart Tachos!

Ab 1.7.2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Anhänger über 2,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einem neuen digitalen Tachographen ausgerüstet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Gütertransporte oder für Kabotagebeförderungen eingesetzt werden!

Einführung der Smart Tachos 2 mit Zeitplan

Einführung der Smart Tachos 2 mit Zeitplan

Das sind die Fristen zur Einführung der Tachographen im Detail:

 

Neufahrzeuge (Erstzulassungen) > 3,5 t werden mit einem intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 ausgerüstet.

21.08.2023: Smarte digitale Tachographen 4.1 IN allen NEUFAHRZEUGEN

Alle Fahrzeuge > 3,5 t, die noch einen analogen oder einen digitalen Tachographen der 1. Generation verwenden und grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen mit einem intelligenten Tachographen Version 2 ausgerüstet sein.

31.12.2024: Aus Tacho Version 1 wird Tacho Version 2

Alle Fahrzeuge > 3,5 t, die grenzüberschreitend eingesetzt werden, müssen bis zum 20.08.2025 mit einem intelligenten Tachographen Version 2 ausgerüstet sein. Das bedeutet, auch die genannten Fahrzeuge, welche mit einem intelligenten Tachographen der 1. Version ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden.

20.08.2025: DTCO 4.0 WIRD DTCO 4.1

Alle Fahrzeuge > 2,5 t im grenzüberschreitenden Güterverkehr müssen mit dem erweiterten intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sein.

01.07.2026**: Smarte Tachos Version 2 für >2,5T

 

Gesetzesgrundlage: VO (EU) Nr. 2021/1228 Anhang IC

Unternehmen müssen auf neue digitale Tachographen umrüsten, weil es gesetzliche Vorgaben gibt, die eine schrittweise Einführung der Smart-Tachographen (Version 2) vorschreiben. Diese neuen Geräte bringen technische Verbesserungen und sorgen für eine effizientere Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten.
Hauptgründe für die Umrüstung:

  1. Gesetzliche Pflicht (EU-Verordnung 165/2014 & Mobilitätspaket 1)
    • Seit 21. August 2023: Neue Lkw und Busse müssen mit Smart-Tacho 2 ausgestattet sein.
    • Bis Ende 2024: Fahrzeuge mit Tacho der 1. Generation müssen auf die neue Version umgerüstet werden.
    • Bis August 2025: Auch ältere Fahrzeuge mit Smart-Tacho 1 müssen auf Version 2 umgestellt werden.
  2. Bessere Kontrolle durch Behörden
    • GPS-Tracking für grenzüberschreitende Einsätze erleichtert die Kontrolle der Kabotage-Regelungen.
    • Behörden können bestimmte Daten fernauslesen, um Verstöße schneller zu erkennen.
  3. Erhöhte Manipulationssicherheit
    • Neue Sicherheitsmechanismen verhindern das Fälschen oder Manipulieren von Tachographendaten.
    • Verbesserte Authentifizierung und verschlüsselte Übertragung der Daten.
  4. Erleichterung für Fahrer & Disposition
    • Automatische Erfassung von Grenzübertritten reduziert den Verwaltungsaufwand.
    • Bessere Planung durch genauere Restlenkzeiten-Anzeige.
  5. Vermeidung von Strafen & Wettbewerbsnachteilen
    • Unternehmen, die nicht rechtzeitig umrüsten, drohen Bußgelder und Fahrverbote.
    • Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen, die moderne Telematik und Tachodaten-Analyse nutzen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

  • Alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die grenzüberschreitend unterwegs sind.
  • Auch leichte Nutzfahrzeuge (2,5 – 3,5 Tonnen) im internationalen Verkehr ab Juli 2026.
Ja, denn es reicht nicht aus, die Daten bloß runterzuladen oder zu speichern. Die ausgelesenen DDD Tachodaten müssen regelmäßig kontrolliert werden.
1. Gesetzliche Verpflichtung

  • Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu überwachen (EU-Verordnung 561/2006).
  • Verstöße müssen erkannt und gegebenenfalls dokumentiert sowie korrigiert werden. Das gelingt am besten mit einer Software-Lösung zur Archivierung und Kontrolle von Tachodaten.

2. Vermeidung von Bußgeldern

  • Unregelmäßigkeiten oder Verstöße können zu hohen Strafen führen.
  • Frühzeitige Kontrolle ermöglicht eine rechtzeitige Korrektur und Nachschulung der Fahrer. Das gelingt am besten mit einer Software-Lösung zur Archivierung und Kontrolle von Tachodaten, in der man auch eine Fahrerbelehrung erstellen kann und den Fahrer über sein Fehlverhalten nachweislich informiert.

3. Manipulationserkennung

  • Unregelmäßige Daten oder Lücken können auf eine fehlerhafte oder absichtliche Manipulation hindeuten.
  • Regelmäßige Prüfungen helfen, solche Probleme frühzeitig zu erkennen. Das gelingt am besten mit einer Software-Lösung zur Archivierung und Kontrolle von Tachodaten, denn man kann Auslese-Lücken und Datenlücken beim Download feststellen.