GPS Überwachung von Mitarbeitern

Ist die GPS Ortung von Mitarbeitern oder Firmenfahrzeugen zulässig?

Das Wichtigste zum Datenschutz in Kürze

  • Als Anbieter geben wir keine (verbindliche) Rechtsberatung, aber wir haben Erfahrung und eine fundierte Meinung zu rechtlichen Aspekten der GPS Ortung. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich an Ihren Rechtsberater oder Ihre Standesvertretung (Wirtschaftskammer).

  • GPS als Kontrolltechnologie ist generell zustimmungspflichtig, aber nicht verboten!

  • Holen Sie frühzeitig Ihren Betriebsrat oder Ihre Mitarbeiter mit ins Projekt und argumentieren Sie die Vorteile für das Unternehmen.

  • Mit einem Privatschalter kann der Datenschutz außerhalb der Arbeitszeit oder bei privaten Fahrten in jedem Fall gewahrt werden.

  • Ein digitales, elektronisches Fahrtenbuch kann auch erstellt werden, wenn die Live GPS Fahrzeug-Ortung mit der Landkarten-Ansicht und der aktuellen GPS Position systemweit für die gesamte Firma auch während der Arbeitszeit deaktiviert wird.

elektronisches Fahrtenbuch und Datenschutz

Mehr Informationen

Einen Software-Überblick zum elektronischen Fahrtenbuch, der Funktion des Datenschutz-Privatschalters und zum Ausblenden der aktuellen GPS Ortung finden Sie hier.

 

Muster Zustimmungserklärung für Mitarbeiter zur GPS Ortung zum Download auf Anfrage

Gerne senden wir Ihnen eine Muster Zustimmungserklärung auf Anfrage bzw. bekommen unsere Interessenten und Kunden bei der Einführung Zugriff auf unsere Muster für eine Betriebsvereinbarung sowie den Vertrag für die Auftragsdatenvereinbarung. Wie bei Mustern üblich, sollte die Vorlage auf Ihre konkreten Anforderungen und von Ihrem rechtlichen Vertreter auf Ihren Rechtsrahmen angepasst werden. Die Bereitstellung der Zustimmungserklärung erfolgt unverbindlich und ohne jegliche Gewähr, wir sind keine Rechtsanwälte.

Eine gute Zustimmungserklärung (oder Betriebsvereinbarung) stellt klar, zu welchem Zweck die Telematik eingeführt wird (z.B. digitales Fahrtenbuch oder Winterdienst Einsatzprotokoll), wer Zugriff auf die Daten hat (Betroffene Mitarbeiter, Fuhrparkleiter) und wie lange die Daten gespeichert werden.

Auszug Grundlagen aus Österreich sowie Gerichtsurteil

Der Arbeitgeber darf Überwachungsinstrumente nur dann im Alleingang einführen, wenn die Menschenwürde gar nicht berührt ist (z. B. Anwesenheitsprotokoll). Maßnahmen, die die Menschenwürde berühren (GPS Ortung ) dürfen nur nach Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters oder durch den Betriebsrat eingeführt werden.

Ein Arbeitgeber aus Österreich hat ohne Kenntnis oder nachweisbare Zustimmung eines Mitarbeiters eine GPS Ortung eingeführt und laut Gerichtsurteil auch außerhalb der Dienstzeit während der Privatnutzung den Mitarbeiter überwacht.

Mit der ohne Abschluss einer nach § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG erforderlichen Betriebsvereinbarung bzw. ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nach § 10 AVRAG vom Arbeitgeber durchgeführten GPS-Ortung des dem Arbeitnehmer auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeugs greift der Arbeitgeber rechtswidrig und schuldhaft in die Privatsphäre des Arbeitnehmers ein.

Hier finden Sie den OGH Gerichtstext im Original: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20200122_OGH0002_009OBA00120_19S0000_000/JJT_20200122_OGH0002_009OBA00120_19S0000_000.pdf

Grundlagen in Deutschland sowie Gerichtsurteil

Auch in Deutschland sind Datenschutz und GPS Ortung sehr wichtig und die Verwendung personenbezogener Daten ist höchst sensibel. Bei der GPS-Überwachung durch den Arbeitgeber müssen deshalb zahlreiche Vorgaben eingehalten werden, um sich nicht gesetzeswidrig zu verhalten.

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellt klar, dass Mitarbeiter bei der GPS-Ortung überwacht werden, wodurch schützenswerte persönliche Informationen entstehen. Eine dauerhafte Überwachung z.B. auch in der Privatzeit ist nicht gestattet.

Mit der ausdrücklichen und klar definierten Zustimmung der Mitarbeiter oder Fahrer ist die GPS Ortung möglich oder Unternehmen stellen ganz klar fest, dass die GPS Ortung betrieblich notwendig ist. Die betriebliche Notwendigkeit (zum Beispiel Logistik oder Nachweis der Winterdienst-Pflicht) muss ganz klar und eng geregelt werden. Wer auf Nummer sicher geht, holt dennoch die Zustimmung der Arbeitnehmer ein (Quelle und weitere Informationen).

Sind jetzt alle Unternehmer “schlecht”, die über GPS Ortung nachdenken?

Nein, denn Telematik, GPS Ortung und Digitalisierung sind im modernen Fuhrpark-Management nicht mehr wegzudenken.

Modernes Fuhrparkmanagement soll kostengünstig und umweltfreundlich (nachhaltig, klima- und ressourcenschonend) sein und die Mitarbeiter entlasten.

Unternehmen, die nicht die Möglichkeiten der Telematik und Digitalisierung nutzen, haben einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber schnelleren und günstigeren innovativen Anbietern.

Unternehmen haben mit schlampigen, ungenauen händischen Fahrtenbüchern zu kämpfen, die Erstellung und Archivierung ist ein bürokratischer Akt und bindet wertvolle Mitarbeiterzeit.

Jeder kennt Beispiele, wo Firmenautos zweckentfremdet verwendet werden. Was lange Zeit als “Kavaliersdelikt” durchgegangen ist, wird da ein Problem, wo Strafzettel, Unfälle oder überhöhte Tankrechnungen zu Ärger und Mehrbelastungen führen.

Gerade im Winterdienst sind die Straßenerhalter und Gemeinden verpflichtet, exakt die Durchführung des Winterdienst zu dokumentieren, weil vermehrt versucht wird, den Straßenerhalter bei Unfällen in die Haftung zu nehmen. Wo bisher schriftliche Räumpläne und handschriftliche Mitschriften gereicht haben, ist es aus unserer Sicht nur eine Frage der Zeit, bis die Gerichte auf den Stand der Technik setzen werden und das digitale Streckenprotokoll mit GPS Ortung in der Beweisführung der neue Stand der Technik wird.

In der Freizeit und am Smartphone sind die meisten von uns überaus sorglos, was die GPS Ortung (z.B. durch Google) angeht. Aus Anbieter- bzw. Unternehmersicht ist dazu als Einzelmeinung zu sagen,

  • dass die GPS Ortung auch “datenschutz-freundlich” und transparent mit der Zustimmung der Mitarbeiter erfolgen kann. Es gibt technische Maßnahmen wie die Verwendung von Privatschaltern oder Datenschutz-Schaltern, die das Mitarbeitern das Ausschalten der Live-Ortung ermöglichen.

  • dass es in der Öffentlichkeit und im Internet meist besser ankommt, greifbare Unternehmen als “schwarze Schafe” hinzustellen, weil mit dem Thema Datenschutz und Arbeitsrecht leichter mit Unternehmen als mit Privatpersonen Geld verdient werden kann. Die Zielgruppe sind ganz klar “greifbare Unternehmen”, die für bereit sind in Datenschutz zu investieren und nicht internationale Konzerne, die in einer anderen Liga spielen.

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Firmenübernahme Carpanion

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