Rechtliche Anerkennung elektronischer Fahrtenbücher

Grundsätzlich gibt es unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Anerkennung elektronische Fahrtenbücher in Österreich, Deutschland und der Schweiz. Die folgenden Ausführungen gelten nur für Österreich und ohne rechtliche Gewähr bzw. ersetzen keine Rechtsberatung.

  • Elektronische Fahrtenbücher sind prinzipiell “anerkennbar”, wenn die Anforderungen (lückenlos, zeitnah, manipulationssicher) erfüllt sind. Es gibt keine Zertifizierung für “anerkannte elekronische Fahrtenbücher”-

  • Die Aufzeichnungen müssen alle Daten zur Fahrt zeitnah und fortlaufend vorgenommen werden.

  • Zur Verhinderung von Manipulationen ist eine geschlossene Form der Aufzeichnung erforderlich, so dass Änderungen, Streichungen und Ergänzungen erkennbar sind.

  • Zwingend bei beruflichen Reisen sind die Angaben: Datum, Reiseziel, aufgesuchter Kunde/Geschäftspartner bzw. Gegenstand der dienstlichen Verrichtung

  • Über die Anerkennung entscheidet das Prüfungsorgan bei der Prüfung, denn es muss schließlich sichergestellt sein, dass das GPS Ortungsgerät fachmännisch installiert ist und die Aufzeichnungen korrekt sind.

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